Informationen für Betreiber von Erzeugungs- und
Speicheranlagen ab 100 kW
Achtung: Wir nutzen die BDEW-Übergangslösung zum gesicherten Einstieg in den Redispatch zum 1. Oktober 2021. Nähere Informationen finden Sie unter "Externe Links zum Redispatch 2.0".
Neue Datenlieferverpflichtung infolge des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG 2.0)
Ab dem 1. Oktober 2021 gelten neue Vorgaben für die Bewirtschaftung von Netzengpässen. Das betrifft nicht nur die Netzbetreiber, sondern auch die Aufgaben der Anlagenbetreiber: Neue Prozesse sollen den Informations- und Datenaustausch, den Bilanzkreisausgleich sowie die Abrechnung optimieren.
Damit das Engpassmanagement gemäß den neuen Anforderungen fristgerecht umgesetzt werden kann, empfiehlt der BDEW Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft allen darin einbezogenen Anlagenbetreibern, rechtzeitig die notwendigen Vorbereitungen zu treffen sowie frühzeitig den Austausch mit den Netzbetreibern zu suchen.
Gesetzliche Grundlagen und Pflichten
Stromnetzbetreiber sind nach dem EnWG verpflichtet, für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Elektrizitätsversorgung in ihrem Netz zu sorgen. Für die Sicherheit der Netzstabilität und zur Vermeidung von Netzengpässen werden Redispatch-Maßnahmen durchgeführt. Ziel des neuen Redispatch (Redispatch 2.0) ist die Optimierung des Netzengpassmanagements und Reduzierung der volkswirtschaftlichen Kosten angesichts einer signifikant steigenden Anzahl an neuen dezentralen und fluktuierenden Stromerzeugungseinheiten. Gemäß § 12 Absatz 4 EnWG sind Betreiber von Erzeugungsanlagen, von Anlagen zur Speicherung von elektrischer Energie sowie Großhändler oder Lieferanten von Energie gesetzlich dazu verpflichtet, den Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen auf deren Verlangen unverzüglich die Informationen einschließlich etwaiger Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bereitzustellen, die unter anderem notwendig sind, damit die Elektrizitätsversorgungsnetze sicher und zuverlässig betrieben werden können.
Mit Blick auf den Redispatch 2.0 sind die Regelungen des am 13. Mai 2019 in Kraft getretene Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0) maßgeblich. Danach werden mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 die bisherigen Regelungen zum Einspeisemanagement (§ 13 Abs. 2 EnWG i. V. m. §§ 14, 15 EEG, für KWK-Anlagen i. V. m. § 3 Abs. 1 S.3 KWKG) von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) aufgehoben und in ein einheitliches Redispatch-Regime (Redispatch 2.0) nach §§ 13, 13a, 14 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) überführt. Konkret bedeutet dies, dass ab diesem Zeitpunkt alle EE-Anlagen und KWK-Anlagen ab 100 kW sowie Anlagen, die jederzeit durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind, in den Redispatch einbezogen werden müssen. Weitere Konkretisierungen ergeben sich durch bestehende Festlegungen der Bundesnetzagentur beziehungsweise durch zeitnah erwartete Veröffentlichungen weiterer Festlegungen der Behörde (siehe unten).
BDEW Branchenlösung
Das NABEG 2.0 bringt somit neue Anforderungen und Verantwortlichkeiten für viele Marktrollen mit sich. Der BDEW hat in Zusammenarbeit von Netz- und Anlagenbetreibern Vorschläge für die Datenaustauschprozesse im Rahmen einer Branchenlösung zum Redispatch 2.0 entwickelt und der Bundesnetzagentur (BNetzA) unterbreitet. Diese wurden in weiten Teilen übernommen.
Für Anlagenbetreiber und Direktvermarkter bieten die BDEW-Vorschläge diverse Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der zur Verfügung zu stellenden Daten sowie der Bilanzierungs- und Abrechnungsmodalitäten. Für den Austausch von Stamm- und Bewegungsdaten zwischen Netzbetreibern und Einsatzverantwortlichen ist ein deutschlandweiter „Single-Point-of-Contact“ vorgesehen, der durch die Netzbetreiberkooperation Connect+ realisiert werden soll.
Ergänzende Festlegungen
Im Rahmen der Festlegung der BNetzA zum bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen (BK6-20-059) wurden am 6. November 2020 die Bilanzierungsmodalitäten gemäß § 13a Abs. 1a S. 1 und 2 (i. V. m. § 14 Abs. 1) EnWG für den Redispatch 2.0 näher bestimmt. Für den finanziellen Ausgleich sind die Vorgaben der Anlage 1 „Bilanzierungsmodelle und Bestimmung der Ausfallarbeit“, Kapitel 2.1.3, zu beachten. Die Prozesse für die Kommunikation im Zusammenhang mit dem Austausch von Stamm-, Plan- und Echtzeitdaten sowie prozessual nachgelagerten Informationsbereitstellungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, der Durchführung und dem bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen finden sich in Anlage 2 der Festlegung. Die MaBiS wird gemäß der Anlage 3 „Änderungen MaBiS – Ergänzung um Prozesse für den bilanziellen Ausgleich“ derselben Festlegung geändert.
Hinsichtlich des Anwendungsbereichs der seitens der BNetzA festgelegten Basisdatenaustausch- und Abrufprozesse weist der BDEW klarstellend darauf hin, dass für Anlagen, die zur Planungsdatenlieferung gemäß System Operation Guideline (SO GL) verpflichtet sind, die bestehenden Prozesse sowohl zur Datenübermittlung als auch zur Vorbereitung, Abstimmung und Aktivierung der Redispatch-Maßnahmen über den 1. Oktober 2021 hinaus gelten und zu nutzen sind. Die Verfahren für die Durchführung und Verwaltung dieses Datenaustauschs nach Art. 40 Abs. 7 SO GL gehen insoweit den nationalen Regelungen des EnWG vor und sind national in BK6-18-122 – Genehmigung des Vorschlags der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für den Umfang des Datenaustauschs mit Verteilernetzbetreibern (VNB) und signifikanten Netznutzern (SNN) gemäß Artikel 40 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2017/1485 (SO-VO) – durch die BNetzA festgelegt. Eine Angleichung dieser Verfahren an die Redispatch-2.0-Prozesse obliegt den ÜNB, sinnvollerweise in Kooperation mit den betroffenen Marktteilnehmern (siehe auch BK6-18-122 und BK6-20-059 Az. Seite 13 zum bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen). Die konkreten Datenlieferverpflichtungen für die betroffenen Marktteilnehmer werden seitens der BNetzA im Rahmen einer Festlegung zur Informationsbereitstellung für den Redispatch 2.0 in BK6-20-061 beschrieben.
Die notwendigen Formatanpassungen für den Datenaustausch im Redispatch 2.0 wurden Anfang April veröffentlicht.
Umsetzung zentraler Kommunikationsschnittstelle
Um den Redispatch-2.0-Prozessteilnehmern in der Marktrolle des Einsatzverantwortlichen und des Lieferanten eine effiziente Erfüllung ihrer Datenliefer- und Datenempfangsverpflichtungen für Redispatch-2.0-Basisdaten an den Anschlussnetzbetreiber zu ermöglichen, wird durch das Netzbetreiberprojekt „Connect+“ eine deutschlandweit einheitliche Kommunikationsschnittstelle als Single-Point-of-Contact zur Verfügung gestellt. Das von Connect+ bereitgestellte IT-System „RAIDA“ kann die Funktion der neuen Marktrolle des „Data-Providers“ für Redispatch 2.0 deutschlandweit einnehmen und Stamm- und Bewegungsdaten automatisiert vom EIV an die betroffenen Netzbetreiber weiterleiten, sowie Abrufinformationen und Abrufaufforderungen vom Netzbetreiber an den EIV und Lieferanten übermitteln.
Der Versand und Empfang von Abrechnungs-, Bilanzierungs- und Echtzeitdaten sowie von Steuerbefehlen erfolgt nicht über Connect+, sondern weiterhin über die bestehenden Datenwege. Zur Wahrung der Systemsicherheit bleiben die bestehenden Datenwege des bisherigen „RD 1.0“ zwischen ÜNB und „konventionellen“ EIV zur Redispatch-2.0-Einführung bestehen.
Zur Erleichterung der Prozessteilnahme wird von Connect+ zusätzlich eine Client-Software bereitgestellt. Diese ermöglicht die Nutzung der gesicherten REST-Schnittstelle nach dem Drop-box-Prinzip. Ergänzt wird dies durch einen Konverter zur Generierung der erforderlichen xml-Datenformate auf Basis eines Excel-Makros.
RAIDA wird den Nutzern zur Erfüllung der Datenlieferverpflichtungen planmäßig bereits im Rahmen des Redispatch-2.0-Einführungsszenarios ab dem 01.07.2021 zur Verfügung stehen. Für frühzeitige Tests wird eine Testumgebung schrittweise bereits ab Februar 2021 freigeschaltet. Weitere Informationen zu technischen Anforderungen, der Teilnahme an der Testphase und anstehenden Informationsveranstaltungen können der Website netz-connectplus.de entnommen werden.
Notwendige Anlagenfunktionalitäten
Ein weiterer wichtiger Aspekt für die erfolgreiche operative Umsetzung von Redispatch-2.0-Maßnahmen ist die Ausstattung von Anlagen mit entsprechender Steuerungstechnik. Um bei Redispatch-2.0-Abrufen einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb zu gewährleisten, müssen Anlagen zwar keine Umrüstung auf eine bestimmte Technologie durchlaufen, doch definierte technische Vorgaben erfüllen. Betreiber von Stromerzeugungseinheiten müssen nach der Vorgabe des § 13a EnWG in der Lage sein, auf Aufforderung des Netzbetreibers die Wirk- oder Blindleitungserzeugung anzupassen oder eine Anpassung zu dulden. Auch bezüglich dieser bestimmten technischen Vorgaben kommen wir in Kürze erneut auf Sie zu.
Wie geht es weiter
Damit betroffene Anlagen in das neue Regime überführt werden können, werden Netzbetreiber deutschlandweit in den kommenden Wochen die ersten konkreten Implementierungsschritte verwirklichen. Dies beinhaltet einen geplanten Redispatch-2.0-Testbetrieb ab Sommer 2021.
Da auch Sie ein Teil des neuen Redispatch-Prozesses sein werden, bitten wir Sie vor diesem Hintergrund, sich ebenfalls zeitnah mit dem Thema zu befassen und die nötigen Vorbereitungen für eine erfolgreiche Umsetzung zu treffen. Bitte befassen Sie sich intensiv mit dem Projekt Connect+, über dieses möchten wir mit Ihnen die benötigten Daten austauschen.
Die auszutauschenden Daten umfassen beispielsweise anlagenspezifische Stammdaten, die Entscheidung hinsichtlich der Redispatch-2.0-Abrufart und die Wahl eines Bilanzierungsmodells, inklusive einer jeweiligen Lieferung von zusätzlichen:
- Bewegungsdaten im Prognosemodell (Information zu marktbedingten Anpassungen und Nichtbeanspruchbarkeiten), um dem Netzbetreiber die Erzeugungsprognose zu ermöglichen oder
- vom Anlagenbetreiber selbst erstellte Prognose- und Plandaten der Erzeugung im Planwertmodell.
Zur Klärung dieser Informationsaustausche werden wir uns zeitnah an Sie wenden.
Derzeit können wir Ihnen bei möglichen Fragen noch keinen Support liefern. Nutzen Sie daher Bitte weitere Quellen zum Thema Redispatch 2.0. Diese haben wir weiter unten für Sie zusammengestellt.
Externe Links zu Redispatch 2.0
Aus der BDEW Anwendungshilfe
Redispatch 2.0 Einführungsszenario und Bildungsvorschrift für Ressourcen-ID. In diesem Dokument werden Ihren Anlagen die wichtigen Daten für die Identifikation zugeordnet. Jeder Anlagenbetreiber erhält seine individuellen Datensätze per Post.
Kontakt
Rückmeldungen zum Thema Redispatch senden Sie bitte an die nachfolgende E-Mail-Adresse.
E-Mail: redispatch2.0@enm.de