Bescheinigungen
Freistellungsbescheinigungen zum Steuerabzug bei Bauleistungen
durch die energienetze mittelrhein
Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen:
Ab dem 01.01.2017 erbringt die Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG nicht mehr nachhaltig Bauleistungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.
Daher wurde die erteilte Bescheinigung „Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen – UST 1 TG“ vom 30.11.2015 mit Wirkung zum 01.01.2017 gemäß § 131 Abs. 1 AO widerrufen.
Freistellungsbescheinigung der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG:
Freistellungsbescheinigung der Energienetze Mittelrhein GmbH (alt):
Freistellungsbescheinigung der EVM Netz GmbH (alt):
Freistellungsbescheinigungen der KEVAG Verteilnetz GmH (alt):