Erdgas-Netzanschluss bei der energienetze mittelrhein

Netzanschluss

ERDGAS-NETZANSCHLUSS

Sie bauen ein Haus und setzen auf einen effizienten Energieträger oder erweitern Ihren Produktionsbetrieb? Sie benötigen aufgrund der Umstellung Ihrer Heizungsanlage einen Zugang zum Erdgas-Verteilnetz der energienetze mittelrhein? Hier stehen alle notwendigen Informationen für Sie bereit.

Wir empfehlen bereits bei der Beantragung des Netzanschlusses bzw. bei Änderungen an einem vorhandenen Anschluss sich von einem konzessionierten Vertragsinstallateur unterstützen zu lassen, um Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden und die technische Durchführbarkeit sicherzustellen.

Wir haben unsere Prozesse digitalisiert und können Ihr Anliegen ab sofort noch schneller bearbeiten. Stellen Sie Ihren Antrag für einen Erdgas-Netzanschluss einfach und schnell über unser Netzportal:

Netzportal

Technische Informationen zu Ihrer Anmeldung

  • Bei Planung und Installation von Erdgas-Netzanschlüssen sind die anerkannten Regeln der Technik sowie die gültigen Normen (insbesondere die Anwendungsregel G2000 & NDAV/Ergänzende Bedingungen zur NDAV) zu beachten
  • Wenn Sie eine Mehrspartenhauseinführung wünschen, muss diese bauseits zur Verfügung gestellt werden
  • Der Tiefbau auf Kundengrundstück kann in Eigenleistung durchgeführt werden
  • Bei Umstellung von Öl auf Erdgas als Energieträger ist eine vorherige Verlegung des Netzanschlusses möglich
  • Befindet sich im Anschlussraum ein Öltank, darf dieser ein Fassungsvermögen von 5.000 Litern nicht überschreiten - andernfalls muss er vor Verlegung zwingend entfernt werden
  • Bei abweichendem Grundstückseigentümer ist eine Zustimmungserklärung erforderlich
  • Weitere Informationen für Bauherren oder Architekten über Standard-Netzanschlüsse im Erdgasverteilnetz finden Sie in unserer Bauherreninformation
  • Für die Inbetriebnahme des Netzanschlusses und Zählersetzung wenden Sie sich bitte an Ihren Heizungsinstallateur

Das sollten Sie bereit halten

Dokumenttyp Neubau Bestandsgebäude
Grundrissplan im Maßstab 1:100 mit gewünschter Hauseinführungsstelle
Amtlicher Lageplan Maßstab 1:500
Zustimmungserklärung*
Detaillierte Leistungsaufstellung aller Heizungsgeräte (ab 4 Wohneinheiten oder Gewerbe)
Foto Hausanschlussraum
Foto Vorderansicht des Gebäudes
Foto Hauseinführungsstelle (innen und außen)
Optional: Fotos und technische Daten von zustimmungspflichtigen Geräten

*nur bei abweichendem Grundstückseigentümer erforderlich

So geht es dann weiter


1 Wir prüfen Ihren Antrag auf technische Machbarkeit.

2 Wir erstellen Ihnen ein Angebot und senden Ihnen dieses zu.

3 Nach Vertragsabschluss terminieren wir die Baumaßnahme und veranlassen die Durchführung.

4 Nach Durchführung der Baumaßnahme kann Ihr Heizungsinstallateur die Zählersetzung beantragen.

5 Ist der Zähler gesetzt, kann der Erdgas-Netzanschluss in Betrieb genommen werden.

Dokumente zum herunterladen

  • 1. Bauherreninformationen

    Hier erfahren Bauherren und Architekten alles Wissenswerte über Standard-Netzanschlüsse im Erdgasverteilnetz. Die Bauherreninformation (Bauherrenmappe) steht Ihnen als interaktive Datei im PDF-Format zur Verfügung.

  • 2. Anmelde- und Anschlussprozess

    Sofern Sie nicht Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigter sind, laden Sie bitte diesen Vordruck im Netzportal hoch.

    Bitte füllen Sie das Dokument zur detaillierten Leistungsaufstellung ab vier Wohneinheiten oder bei der Netzanschlussart Gewerbe aus.

    Die aktuellen Kosten für die Herstellung bzw. Änderung eines Netzanschlusses sind in unseren “Ergänzenden Bedingungen zur NDAV“ aufgeführt.

    Anträge für die Gaszählersetzung können Sie schnell und bequem online in unserem Netzportal stellen.

  • 3.Technische Mindestanforderungen


    Die für das Erdgasverteilnetz gültigen technischen Mindestanforderungen entsprechend § 19 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 49 Abs. 1 und 2 EnWG entnehmen Sie bitte dem folgenden Link.

  • 4. Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)

    Nachfolgend stellen wir auch die Ergänzenden Bedingungen der energienetze mittelrhein zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Erdgasversorgung in Niederdruck (NDAV) sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der energienetze mittelrhein zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) zum Download zur Verfügung.

    Für den Anschluss von Letztverbrauchern im Niederdrucknetz und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der energienetze mittelrhein für Verträge, die vor dem 12. Juli 2005 abgeschlossen wurden, die entsprechenden Bedingungen der AVBGasV in der Fassung vom 21. Juni 1979, die wir nachfolgend als PDF-Datei zur Verfügung stellen.

    Für Verträge, die nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossen wurden, gelten die Bedingungen der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) in der jeweils gültigen Fassung, die nachfolgend ebenfalls als PDF-Datei zur Verfügung gestellt wird.

  • 5. NETZANSCHLUSSVERTRAG NIEDERDRUCK

    Muster Netzanschlussvertrag


    Hier bieten wir Ihnen die Musterverträge zum Thema Netzanschluss im PDF-Format zum Download an.

    Der Netzanschlussvertrag regelt die Bedingungen für den Anschluss der Gasanlage an das Verteilnetz der energienetze mittelrhein. Er wird abgeschlossen zwischen dem Anschlussnehmer (in der Regel der Grundstückseigentümer) und der energienetze mittelrhein.

    Anschlussnutzungsvertrag


    Der Anschlussnutzungsvertrag regelt die Bedingungen für die Nutzung eines Netzanschlusses. Er wird abgeschlossen zwischen dem Anschlussnutzer (Bezieher von Gas über den Anschluss) und dem Netzbetreiber.

    Hinweis: Für Anschlussnutzungsverhältnisse in Niederdruck kommt der Anschlussnutzungsvertrag gemäß NDAV dadurch zustande, dass über den Netzanschluss Erdgas aus dem Verteilnetz entnommen wird.

  • Konzessionierte Vertragsinstallateursunternehmen

    Gemäß § 13 Abs. 2 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) dürfen Arbeiten außer durch den Netzbetreiber nur durch ein im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.

    Installationsunternehmen, die nicht im Installateurverzeichnis der energienetze mittelrhein eingetragen sind, haben bei Errichtung, Erweiterung und Änderung von Gasanlagen im Verteilnetz als Nachweis eine Kopie ihrer Eintragung in ein Installateurverzeichnis mit einzureichen.

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Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG | Schützenstraße 80 – 82 | 56068 Koblenz

Ein Unternehmen der evm-Gruppe