Zählerablesung

Jetzt einfach Zählerstand übermitteln

Jedes Jahr muss Dein Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserzähler abgelesen werden, damit die jeweilige Jahresrechnung erstellt werden kann. Wir erklären Dir, wie Du selbst Deinen Zähler abliest, wenn du zum Beispiel beim Besuch der Ableser nicht zu Hause bist. Welche Möglichkeiten Du dann hast, um Deinen Zählerstand zu übermitteln, zeigen wir Dir hier.


Zählerstand im Kundenportal mitteilen

Geben Sie Ihre Zählerstände jederzeit in unserem Kundenportal ein. Ihre Zugangsdaten finden Sie auf dem Anschreiben zum Lieferantenwechsel.

ZUM KUNDENPORTAL

Wenn Sie keine Daten zur Anmeldung haben, schreiben Sie uns eine E-Mail an zaehlerstand@enm.de mit dem Betreff "Zugangsdaten enm-Kundenportal". Wir senden Ihnen schnellstmöglich Ihre Zugangsdaten zu. 


Ansprechpartner

Bei Fragen oder Problemen mit unserem Kundenportal stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne zur Verfügung:

Ihre Kontaktwege für die Jahresverbrauchsablesung

WICHTIG:
Nutzen Sie diese Kontaktkanäle für eine Zählerstandsmitteilung,
wenn Sie vor Kurzem ein Schreiben zur Kunden-Selbstablesung erhalten haben.

Zähler selbst ablesen - so geht's:


Zählerstände online erfassen

Wenn wir Dich postalisch darum bitten, Deinen Zähler abzulesen, kannst du uns den Zählerstand auch online zukommen lassen.

Dafür kannst Du dich unter enm.de/meinzaehler  einfach mit der Auftragsnummer und dem Auftragscode anmelden, die du auf unserem Brief findest. 


Zählerstände per E-Mail mitteilen

Du kannst Deine Zählerstände auch ganz einfach per E-Mail an uns senden. 

Schreibe uns dazu eine E-Mail mit der Zählernummer und dem dazugehörigen Zählerstand an Zaehlerablesung@enm.de.



Zählerstände telefonisch mitteilen

Du willst Deinen Zählerstand lieber telefonisch mitteilen? Auch das ist kein Problem. 

Ruf dazu unser Serviceteam unter der Telefonnummer 0261 2999-11120 an. Halte dazu Deine Zählernummer und den Zählerstand bereit.

Wo Finde ich Zählernummer und Zählerstand?

  • Zählernummer und Zählerstand

    Die Zählernummer finden Sie immer direkt auf dem Zähler. Hier haben wir einige Beispiele mit Fotos vorbereitet. In den Fotos haben wir die Zählernummer mit der Nummer 1 markiert. Ihre Zählernummer finden Sie immer auch auf der letzten Rechnung.

    Der Zählerstand zeigt den Energieverbrauch an. Wichtig ist es, den Zählerstand nur bis zum Komma abzulesen. Den Zählerstand haben wir mit der Nummer 2 markiert.

    Beispiele:

    Beispiel: Zählerstände eintragen

    *Die dazugehörigen Zähler findest Du hier:

  • Stromzähler

    Digitaler Stromzähler:

    Ihr digitaler Stromzähler

    OBIS-Kennzahlen:
    1.8.0 = Eintarif Bezug
    1.8.1 = NT
    1.8.2 = HT
    2.8.0 = Einspeisung

    Bitte beachten Sie, dass die Anzeige ca. alle 10 Sekunden wechselt.

    Analoger Stromzähler:


    Auf dem Foto sehen Sie einen Eintarifzähler.

    Wenn Sie Tag- und Nachtstrom beziehen, haben Sie entweder zwei dieser Zähler oder einen sogenannten Doppeltarifzähler (auch: HT-/NT-Zähler). Dieser hat nur eine Zählernummer und zeigt zwei Zählerstände an: einen Tagstrom-Zählerstand (Hochtarif / HT) und einen Nachtstrom-Zählerstand (Niedertarif / NT). In diesem Fall müssen beide Zählerstände übermittelt werden. 

  • Gaszähler

    Analoge Gaszähler:

    Ihren Gaszähler ablesen

    Ihren Gaszähler Ablesen

  • Wasserzähler

    Analoge Wasserzähler:

    Ihren Wasserzähler ablesen


    Digitale Wasserzähler:


  • Wärmezähler

    Digitaler Wärmezähler:

    Beachten Sie bei der schriftlichen Mitteilung des Zählerstandes die Maßeinheit (z.B. kWh oder MWh). Die Anzeige wechselt nach einer bestimmten Zeit. 

Ablesetermine

Mindestens einmal im Jahr besucht Sie ein Ableser im Auftrag der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, um Ihren Zählerstand für die Jahresabrechnung aufzunehmen. Wenn Sie wissen möchten, wann wir Ihre Zählerstände ablesen, sind Sie hier genau richtig.

Alle Ableser führen einen Dienstausweis mit sich, der ihre Tätigkeit für die Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG belegt. Sie klingeln in der Regel von Montag bis Freitag zwischen 9 Uhr und 20 Uhr, an Samstagen zwischen 9 Uhr und 18 Uhr. Treffen die Ableser niemanden an, hinterlassen sie eine Karte, mit dem Hinweis zur weiteren Vorgehensweise. Die jährliche Ablesung ist für die genaue Abrechnung wichtig, vor allem, wenn sich der Verbrauch eines Haushalts stark verändert hat.


Geben Sie Ihre PLZ oder Ihren Wohnort in das entsprechende Filterfeld ein, um Ihren Ablesezeitraum zu sehen:

Häufige Fragen & Antworten

  • Warum bekomme ich eine Ablesekarte der enm, wenn ich einen anderen Lieferanten habe?

    Wir, die Energienetze Mittelrhein, sind als Netzbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet regelmäßige Ablesungen durchzuführen. Die Zählerstände übermitteln wir automatisch an Ihren Lieferanten. Sie werden dazu verwendet, um mit Ihrem Energielieferanten die sogenannten Netzentgeltkosten abzurechnen.

  • Was passiert, wenn ich den Zählerstand nicht mitteile?

    Wenn wir von Ihnen keinen Zählerstand ermitteln können, wird Ihr Verbrauch auf Basis der Vorjahreswerte geschätzt.

  • Ich habe mehrere Zähler. Warum werden diese zu unterschiedlichen Terminen abgelesen?

    Für jeden Zähler gibt es geregelte Ablesetermine. Wenn Sie mehrere Zähler haben, können diese Termine unterschiedlich ausfallen. Sobald einer Ihrer Zähler abgelesen werden muss, erhalten Sie ein Schreiben mit weiteren Informationen von uns.

  • Wie erkenne ich Ableser von der enm?

    Die Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG ist zuständig für die Ablesung ihrer Zähler in ihrem Netzgebiet – ganz gleich, welchen Lieferanten Sie haben. Wichtig zu wissen: Alle beauftragten Ableser tragen einen Dienstausweis mit sich, der ihre Tätigkeit für die enm belegt. Damit lassen sie sich einfach von Betrügern oder unseriösen Werbern an der Haustür unterscheiden, die sich als Mitarbeiter des Netzbetreibers ausgeben. 

  • Ich bekomme meine Jahresabrechnung zum 31.12. Warum kommen Sie nochmal ablesen?

    Wir, die Energienetze Mittelrhein, sind als Ihr Netzbetreiber für die Ablesung verantwortlich. Einmal im Jahr nehmen wir daher eine Ablesung vor. 

    Mit Ihrem Energielieferanten vereinbarte Regelungen, dass Sie ihren Stand zum 31.12. jeden Jahres mitteilen, haben keine Auswirkungen auf unsere Ablesepflicht als Netzbetreiber. 

  • Was bedeuten die OBIS Zahlen auf meinem Zähler (1.8.0, 1.8.1, 1.8.2, 2.8.0)?

    Auf Ihrem Zähler finden Sie gegebenenfalls folgende Zahlenkombinationen: 1.8.0, 1.8.1, 1.8.2 oder 2.8.0.

    Hierbei handelt es sich um die sogenannten "OBIS-Kennzahlen", auch als Verbrauchskennzahl bekannt. Sie dienen dazu, die erhobenen Messwerte korrekt zu identifizieren. Ihr Zähler ist abhängig von seinem Einsatz unterschiedlich ausgeprägt und erfasst jenachdem, wofür er eingesetzt wird, nicht immer alle OBIS-Varianten.

    Grundsätzlich lässt sich zu der Bedeutung der OBIS-Kennzahlen sagen:

    1.8.0: Ihr Stromverbrauch bzw. Bezug wird zeitunabhängig gemessen. 

    1.8.1/ 1.8.2: Ihr Stromverbrauch bzw. Bezug wird in zwei getrennten Zeitzonen gemessen. Die augenblicklich aktive Zeitzone ist auf dem Zählerdisplay von digitalen Zählern durch einen Unterstrich gekennzeichnet, die Zählerstände der beiden Zeitzonen werden dabei auch automatisch abwechselnd angezeigt. Konkret stehen die Zahlen für: 
    1.8.1 NT-Bezug (auch Niedertarif oder Nachttarif genannt)
    1.8.2 HT-Bezug (auch Hochtarif genannt)

    2.8.0: Lieferung (Kennzeichnet den Zählerstand der Einspeisung durch Energieerzeugungsanlagen)

  • Wechselnde Anzeige beim Stromzähler

    Bitte beachten Sie, dass die Anzeige ca. alle 10 Sekunden wechselt.

  • Welche Maßeinheit hat mein Zähler (kWh, mWh, qm)?

    Die Masseinheit, in welcher der Zählerstand auf Ihrem Zähler angegeben wird, kann von Zähler zu Zähler unterschiedlich sein. Die Einheit kann dabei aber immer auf dem Zähler abgelesen werden, da Sie hinter dem Zählerstand angegeben wird. 

  • Warum kann ich die Zählerablesung nicht verweigern?

    Wir, die Energienetze Mittelrhein, sind als Netzbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet regelmäßige Ablesungen durchzuführen.
    Mit dieser Pflicht ist ein Zutrittsrecht nach § 9 StromGVV und GasGVV zu Zwecken der Zählerablesung verbunden, welches Sie als Kunden dazu verpflichtet, nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder des Grundversorgers den Zutritt zu dem Zähler zu gestatten.