Kundenberatung am Tablet

Netzzugang und Netzentgelte

Lastprofile


Hier bieten wir Ihnen die temperaturabhängigen Lastprofile (TLP) für das Verteilnetz im CSV-Format zum Download an.


LASTPROFILE 01.01.2019-31.12.2019:



LASTPROFILE 01.01.2018-31.12.2018:



Zertifikate für elektronischen Datenaustausch


Hier gelangen Sie zu den Zertifikaten für die Durchführung des verschlüsselten Datenaustauschs stellen wir Marktpartnern hier unsere Zertifikate zum Download bereit.

Zertifikate für elektronischen Datenaustausch

Geschäftsprozesse und Datenformate


Gemäß Ziffer 5 BK6-06-009 bietet die Energienetze Mittelrhein allen Marktpartnern an, bei Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung für die Zählwertübermittlung anstelle des EDIFACT-Formates MSCONS (Ziffer 3 (2)) das Format LPEX III zu verwenden.


Für die Verwendung des Formates LPEX III gelten folgende Bedingungen:


  • Die EDIFACT-Nachrichtentypen CONTRL und APERAK finden keine Anwendung
  • Für den Empfang des Formates LPEX III kann eine von der 1:1-Kommunikationsadresse abweichende E-Mail-Adresse vereinbart werden
  • Das Format LPEX III wird ohne zusätzliche Berechnung zur Verfügung gestellt
  • Die Verwendung des Formates LPEX III kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden
  • Der Antrag zur Umstellung auf LPEX III sowie die Kündigung bedürfen der Textform
  • Entgelte für die Netznutzung

    Haftungsausschluss:

    Die hier veröffentlichten Daten wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt und zur Darstellung aufbereitet. Dennoch können insbesondere Erfassungs- und Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Die Energienetze Mittelrhein behält sich daher eine jederzeitige Änderung der veröffentlichten Daten ausdrücklich vor und übernimmt für deren Richtigkeit keine Gewähr. Werden auf der Grundlage der veröffentlichten Daten Dispositionen getroffen, die beim Verwender oder bei Dritten zu Schäden führen, scheidet eine entsprechende Haftung der Energienetze Mittelrhein aus, es sei denn, die Veröffentlichung der Daten erfolgte in Kenntnis ihrer Fehlerhaftigkeit und mit der Absicht, den Verwender oder Dritte zu schädigen.



    Netzentgelte ab 01.01.2024

    1. Komponenten des Netznutzungsentgeltes

    Das Netznutzungsentgelt setzt sich u.A. zusammen aus:

    • Nutzung der Netzinfrastruktur (z.B. Leitungen, Transformatoren, Schaltanlagen), Erbringung von Systemdienstleistungen (z.B. Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Betriebsführung) zur Gewährleistung eines zuverlässigen und sicheren Netzbetriebes, Deckung der beim Stromtransport auftretenden Verluste
    • ggf. Entgelt (Pönale) für Blindstrom
    • Messstellenbetrieb inkl. Messung 
    • Konzessionsabgabe an die jeweilige Gemeinde/Stadt (soweit gegeben)
    • Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
    • Umlage nach § 19 StromNEV
    • Offshore-Netzumlage
    • Umlage für abschaltbare Lasten
    • Umsatzsteuer

    2. Preisblätter

    Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:

    Preisblatt 1 - Netzentgelte 2024

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste) Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.

    Preisblatt 2 - Netzentgelte 2024

    Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.

    Preisblatt 3 - Netzentgelte 2024

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.

    Die Konzessionsabgabe richtet sich nach den gültigen Abgabesätzen in der Gemeinde bzw. Stadt, in der sich der Entnahmepunkt befindet. Alle in den vorstehenden Preisblättern genannten Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist. Sofern Sie Ihre elektrische Energie im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung beziehen, wird die fehlende Lastgangmessung durch die Vorgabe eines Lastprofils ersetzt. Wir ordnen diese Lastprofile individuell zu. Wir verwenden die synthetischen Lastprofile des VDEW.

    3. Ermittlung des Netznutzungsentgeltes

    3.1 Ausgangsdaten

    Sie können Ihr Netznutzungsentgelt mit folgenden Ausgangsdaten kalkulieren:

    • maximale Leistung P (als ¼-h-Messwert) in kW (Kilowatt)
      (beziehen Sie die elektrische Energie im Niederspannungsnetz ohne registrierende Leistungsmessung, lesen Sie bitte Ziffer 3.11)
    • Jahresenergie W in kWh/a (Kilowattstunden pro Jahr)
    • Jahresbenutzungsdauer T in h/a als Quotient aus Jahresenergie und maximaler Leistung
    • Reservenetzkapazität PR (als ¼-h-Wert) in kW, falls Sie selbst elektrische Energie erzeugen
    • geographischer Ort und Spannungsebene der Entnahmestelle

    Als Anhaltswerte für Leistung und Jahresenergie können Sie die Werte Ihrer letzten Jahresstromabrechnung verwenden.

    3.2 Entgelt für die Nutzung des Netzes

    Wählen Sie, abhängig von der Jahresbenutzungsdauer der Netznutzung im Preisblatt 1, Preisregelung „J“, die für diesen Fall gültige Spalte aus. Nehmen Sie die Zeile, die Ihre Entnahmestelle widerspiegelt. Im Schnittpunkt finden Sie den für Ihren Fall gültigen Leistungspreis (LP) und Arbeitspreis (AP).

    Der Preis in €/a für die Nutzung des Netzes berechnet sich aus der Summe der Produkte:

    • „Maximale Leistung P“ x „Leistungspreis LP“ und
    • „Jahresenergie W“ x „Arbeitspreis AP“

    Erfolgt die Erfassung der an dem Entnahmepunkt des Kunden entnommenen elektrischen Energie unterspannungsseitig, werden die bei der Messung nicht erfassten Verluste mit einem Aufschlag von 1,4 % auf alle Messwerte berücksichtigt. Die um 1,4 % erhöhten Werte treten an die Stelle der Messwerte. Sie dienen der Abrechnung der Netzentgelte und werden auch bei der Bilanzierung berücksichtigt.

    In den ausgewiesenen Leistungs- und Arbeitspreisen ist der sog. Gleichzeitigkeitsgrad, der die nicht zeitgleiche Inanspruchnahme des Netzes durch die Gesamtheit der Kunden wiedergibt, bereits berücksichtigt.

    3.3 Entgelt für die Nutzung des Netzes bei Ausfall der Eigenerzeugung

    Wenn Sie eine Eigenerzeugungsanlage betreiben und bei einem Ausfall Ihrer Erzeugungsanlage Reservestrom über das Netz der Energienetze Mittelrhein beziehen möchten, können Sie Reservenetzkapazität bestellen. Die Reservenetzkapazität kann jährlich einmal bis zur Höhe der Engpassleistung der Eigenerzeugungsanlage für ein Jahr bestellt werden. Die Preise für die Reservenetzkapazität finden Sie im Preisblatt 2.

    3.4 Preise für registrierende Lastgangmessungen

    Die Messeinrichtung an Ihrer Entnahmestelle erfasst und registriert Ihre in Anspruch genommene elektrische Leistung und die aus dem Netz entnommene elektrische Energie. Gemessen wird dabei grundsätzlich in einem ¼-h-Zeitraster. 

    Die erfassten Werte dienen auch Ihrem Stromlieferanten zur Abrechnung. Die Messeinrichtung muss den eichrechtlichen Vorschriften genügen. Sie wird vom Messstellenbetreiber bereitgestellt. Preisblatt 1 zeigt Ihnen die Kosten für Bereitstellung der erforderlichen Messeinrichtung, Ablesung, Zählwertbereitstellung und Abrechnung. 

    Für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) nach dem Messstellenbetriebsgesetz gelten gesonderte Preise. Diese werden durch den für den Messstellenbetrieb für mME und iMSys grundzuständigen Messstellenbetreiber auf einem eigenen Preisblatt ausgewiesen.

    3.5 Entgelt (Pönale) für Blindstrom

    Sofern der Netznutzer zugleich Anschlussnutzer ist oder eine entsprechende Vereinbarung mit dem Netznutzer besteht, kann ein Entgelt für Blindstrommehrinanspruchnahme im Rahmen der Netznutzung fakturiert werden.

    Soweit bei Ihnen ein Blindstrombedarf vorliegt, der nicht im Rahmen der Erbringung der Systemdienstleistungen gedeckt wird (in der Regel bei einem Leistungsfaktor kleiner 0,9 induktiv), wird dieser Blindstrombedarf durch gesonderte Messgeräte erfasst und nach Preisblatt 1 zusätzlich in Rechnung gestellt.

    3.6 Konzessionsabgabe

    Die Konzessionsabgabe wird entsprechend der Konzessionsabgabeverordnung gesondert berechnet.

    3.7 Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Umlage)

    Die KWKG-Umlage für 2024 beträgt

    • verbrauchsunabhängig: 0,275 ct/kWh

    Die Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer.

    Für verschiedene Sonderfälle verringert sich die Umlage entsprechend den Regelungen des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG).

    3.8 Umlage nach § 19 StromNEV

    Die § 19 StromNEV-Umlage für 2024 beträgt

    • für Letztverbrauchergruppe A: 0,643 ct/kWh
    • für Letztverbrauchergruppe B: 0,050 ct/kWh
    • für Letztverbrauchergruppe C: 0,025 ct/kWh


    Die Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer.

    Letztverbrauchergruppe A:

    Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle.

    Letztverbrauchergruppe B:

    Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kWh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kWh hinausgehende selbstverbrauchte Strombezüge die Sätze der LV-Gruppe B.

    Letztverbrauchergruppe C:

    Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe zuzuordnen sind sowie Schienenbahnen im Sinne des EEG, deren Stromkosten für selbstverbrauchten Strom im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vier Prozent des Umsatzes im Sinne von § 277 HGB überstiegen haben, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge die Sätze der LV-Gruppe C. Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen.

    3.9 Offshore-Netzumlage (Mehrkosten nach § 17f EnWG)

    Die Offshore-Netzumlage für 2024 beträgt

    • verbrauchsunabhängig: 0,656 ct/kWh

    Die Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer.

    Für verschiedene Sonderfälle verringert sich die Umlage entsprechend den Regelungen des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG).


    Ausführliche Informationen zur Höhe der KWKG-Umlage, der Umlage nach § 19 StromNEV, der Offshore-Netzumlage sowie der Umlage für abschaltbare Lasten finden Sie auf der Internetseite der Übertragungsnetzbetreiber:

    www.netztransparenz.de


    3.10 Kunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung

    Soweit Sie im Niederspannungsnetz angeschlossen sind und keine Leistungsmessung haben, wird das Netznutzungsentgelt auf Basis des Jahresnormverbrauchs ermittelt. Da Ihr genaues Entnahmeverhalten nicht bekannt ist, erfolgt die Einspeisung anhand repräsentativer synthetischer Lastprofile. Je nach Bedarfsart werden dabei verschiedene Lastprofile verwendet, um ein möglichst genaues Abbild Ihres Verbrauchsverhaltens zu erreichen.

    Die weiteren Einzelheiten vereinbaren wir mit Ihrem Lieferanten. Die Preise sind im Preisblatt 3 angegeben.

    Stand: 19. Dezember 2023





    Netzentgelte ab 01.01.2023

    1. Komponenten des Netznutzungsentgeltes

    Das Netznutzungsentgelt setzt sich u.A. zusammen aus:

    • Nutzung der Netzinfrastruktur (z.B. Leitungen, Transformatoren, Schaltanlagen), Erbringung von Systemdienstleistungen (z.B. Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Betriebsführung) zur Gewährleistung eines zuverlässigen und sicheren Netzbetriebes, Deckung der beim Stromtransport auftretenden Verluste
    • ggf. Entgelt (Pönale) für Blindstrom
    • Messstellenbetrieb inkl. Messung 
    • Konzessionsabgabe an die jeweilige Gemeinde/Stadt (soweit gegeben)
    • Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
    • Umlage nach § 19 StromNEV
    • Offshore-Netzumlage
    • Umlage für abschaltbare Lasten
    • Umsatzsteuer


    2. Preisblätter

    Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:

    Preisblatt 1 Netzentgelte 2023

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste) Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.

    Preisblatt 2 Netzentgelte 2023

    Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.

    Preisblatt 3 Netzentgelte 2023

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.

    Die Konzessionsabgabe richtet sich nach den gültigen Abgabesätzen in der Gemeinde bzw. Stadt, in der sich der Entnahmepunkt befindet. Alle in den vorstehenden Preisblättern genannten Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist. Sofern Sie Ihre elektrische Energie im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung beziehen, wird die fehlende Lastgangmessung durch die Vorgabe eines Lastprofils ersetzt. Wir ordnen diese Lastprofile individuell zu. Wir verwenden die synthetischen Lastprofile des VDEW.


    3. Ermittlung des Netznutzungsentgeltes

    3.1 Ausgangsdaten

    Sie können Ihr Netznutzungsentgelt mit folgenden Ausgangsdaten kalkulieren:

    • maximale Leistung P (als ¼-h-Messwert) in kW (Kilowatt)
      (beziehen Sie die elektrische Energie im Niederspannungsnetz ohne registrierende Leistungsmessung, lesen Sie bitte Ziffer 3.11)
    • Jahresenergie W in kWh/a (Kilowattstunden pro Jahr)
    • Jahresbenutzungsdauer T in h/a als Quotient aus Jahresenergie und maximaler Leistung
    • Reservenetzkapazität PR (als ¼-h-Wert) in kW, falls Sie selbst elektrische Energie erzeugen
    • geographischer Ort und Spannungsebene der Entnahmestelle

    Als Anhaltswerte für Leistung und Jahresenergie können Sie die Werte Ihrer letzten Jahresstromabrechnung verwenden.

    3.2 Entgelt für die Nutzung des Netzes

    Wählen Sie, abhängig von der Jahresbenutzungsdauer der Netznutzung im Preisblatt 1, Preisregelung „J“, die für diesen Fall gültige Spalte aus. Nehmen Sie die Zeile, die Ihre Entnahmestelle widerspiegelt. Im Schnittpunkt finden Sie den für Ihren Fall gültigen Leistungspreis (LP) und Arbeitspreis (AP).

    Der Preis in €/a für die Nutzung des Netzes berechnet sich aus der Summe der Produkte:

    • „Maximale Leistung P“ x „Leistungspreis LP“ und
    • „Jahresenergie W“ x „Arbeitspreis AP“

    Erfolgt die Erfassung der an dem Entnahmepunkt des Kunden entnommenen elektrischen Energie unterspannungsseitig, werden die bei der Messung nicht erfassten Verluste mit einem Aufschlag von 1,4 % auf alle Messwerte berücksichtigt. Die um 1,4 % erhöhten Werte treten an die Stelle der Messwerte. Sie dienen der Abrechnung der Netzentgelte und werden auch bei der Bilanzierung berücksichtigt.

    In den ausgewiesenen Leistungs- und Arbeitspreisen ist der sog. Gleichzeitigkeitsgrad, der die nicht zeitgleiche Inanspruchnahme des Netzes durch die Gesamtheit der Kunden wiedergibt, bereits berücksichtigt.

    3.3 Entgelt für die Nutzung des Netzes bei Ausfall der Eigenerzeugung

    Wenn Sie eine Eigenerzeugungsanlage betreiben und bei einem Ausfall Ihrer Erzeugungsanlage Reservestrom über das Netz der Energienetze Mittelrhein beziehen möchten, können Sie Reservenetzkapazität bestellen. Die Reservenetzkapazität kann jährlich einmal bis zur Höhe der Engpassleistung der Eigenerzeugungsanlage für ein Jahr bestellt werden. Die Preise für die Reservenetzkapazität finden Sie im Preisblatt 2.

    3.4 Preise für registrierende Lastgangmessungen

    Die Messeinrichtung an Ihrer Entnahmestelle erfasst und registriert Ihre in Anspruch genommene elektrische Leistung und die aus dem Netz entnommene elektrische Energie. Gemessen wird dabei grundsätzlich in einem ¼-h-Zeitraster. 

    Die erfassten Werte dienen auch Ihrem Stromlieferanten zur Abrechnung. Die Messeinrichtung muss den eichrechtlichen Vorschriften genügen. Sie wird vom Messstellenbetreiber bereitgestellt. Preisblatt 1 zeigt Ihnen die Kosten für Bereitstellung der erforderlichen Messeinrichtung, Ablesung, Zählwertbereitstellung und Abrechnung.

    Für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) nach dem Messstellenbetriebsgesetz gelten gesonderte Preise. Diese werden durch den für den Messstellenbetrieb für mME und iMSys grundzuständigen Messstellenbetreiber auf einem eigenen Preisblatt ausgewiesen.

    3.5 Entgelt (Pönale) für Blindstrom

    Sofern der Netznutzer zugleich Anschlussnutzer ist oder eine entsprechende Vereinbarung mit dem Netznutzer besteht, kann ein Entgelt für Blindstrommehrinanspruchnahme im Rahmen der Netznutzung fakturiert werden.

    Soweit bei Ihnen ein Blindstrombedarf vorliegt, der nicht im Rahmen der Erbringung der Systemdienstleistungen gedeckt wird (in der Regel bei einem Leistungsfaktor kleiner 0,9 induktiv), wird dieser Blindstrombedarf durch gesonderte Messgeräte erfasst und nach Preisblatt 1 zusätzlich in Rechnung gestellt.

    3.6 Konzessionsabgabe

    Die Konzessionsabgabe wird entsprechend der Konzessionsabgabeverordnung gesondert berechnet.

    3.7 Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Umlage)

    Die KWKG-Umlage für 2023 beträgt

    • verbrauchsunabhängig 0,357 ct/kWh

    Für verschiedene Sonderfälle verringert sich die Umlage entsprechend den Regelungen des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG).

    Die Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer.

    3.8 Umlage nach § 19 StromNEV

    Die § 19 StromNEV-Umlage für 2023 beträgt

    • für Letztverbrauchergruppe A 0,417 ct/kWh
    • für Letztverbrauchergruppe B 0,050 ct/kWh
    • für Letztverbrauchergruppe C 0,025 ct/kWh

    Die Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer.

    Letztverbrauchergruppe A:

    Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle.

    Letztverbrauchergruppe B:

    Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kWh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kWh hinausgehende selbstverbrauchte Strombezüge die Sätze der LV-Gruppe B.

    Letztverbrauchergruppe C:

    Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe zuzuordnen sind sowie Schienenbahnen im Sinne des EEG, deren Stromkosten für selbstverbrauchten Strom im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vier Prozent des Umsatzes im Sinne von § 277 HGB überstiegen haben, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge die Sätze der LV-Gruppe C. Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen.

    3.9 Offshore-Netzumlage (Mehrkosten nach § 17f EnWG)

    Die Offshore-Netzumlage für 2023 beträgt

    • verbrauchsunabhängig 0,519 ct/kWh

    Für verschiedene Sonderfälle verringert sich die Umlage entsprechend den Regelungen des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG).

    Die Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer.

    3.10 Umlage für abschaltbare lasten (Mehrkosten nach § 18 ablav)

    Die Umlage für abschaltbare Lasten wird im Jahr 2023 nicht mehr erhoben.

    Ausführliche Informationen zur Höhe der KWKG-Umlage, der Umlage nach § 19 StromNEV, der Offshore-Netzumlage sowie der Umlage für abschaltbare Lasten finden Sie auf der Internetseite der Übertragungsnetzbetreiber:

    www.netztransparenz.de

    3.11 Kunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung

    Soweit Sie im Niederspannungsnetz angeschlossen sind und keine Leistungsmessung haben, wird das Netznutzungsentgelt auf Basis des Jahresnormverbrauchs ermittelt. Da Ihr genaues Entnahmeverhalten nicht bekannt ist, erfolgt die Einspeisung anhand repräsentativer synthetischer Lastprofile. Je nach Bedarfsart werden dabei verschiedene Lastprofile verwendet, um ein möglichst genaues Abbild Ihres Verbrauchsverhaltens zu erreichen.

    Die weiteren Einzelheiten vereinbaren wir mit Ihrem Lieferanten. Die Preise sind im Preisblatt 3 angegeben.

    Stand: 22. Dezember 2022

    Netzentgelte ab 01.01.2022

    Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:

    Preisblatt 1

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste), Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.

    Preisblatt 2 

    Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.

    Preisblatt 3 

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.


    Netzentgelte ab 01.01.2021

    Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:

    Preisblatt 1 

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste), Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.

    Preisblatt 2

    Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.

    Preisblatt 3

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.

    Netzentgelte ab 01.01.2020

    Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:

    Preisblatt 1 

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste), Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.

    Preisblatt 2

    Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.

    Preisblatt 3 

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.

    Netzentgelte ab 01.01.2019

    Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:

    Preisblatt 1 

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste), Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.

    Preisblatt 2

    Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.

    Preisblatt 3 

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.

    Netzentgelte ab 01.01.2018

    Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:

    Preisblatt 1 

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste), Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.

    Preisblatt 2 

    Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.

    Preisblatt 3 

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.

    Netzentgelte ab 01.01.2017

    Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:

    Preisblatt 1 

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste), Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.

    Preisblatt 2 

    Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.

    Preisblatt 3 

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.

    Netzentgelte ab 01.01.2016

    Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:

    Preisblatt 1 

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste), Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.

    Preisblatt 2

    Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.

    Preisblatt 3 

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.

    Netzentgelte ab 01.01.2015

    Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:

    Preisblatt 1 

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste), Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.

    Preisblatt 2

    Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.

    Preisblatt 3

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.

    Netzentgelte ab 01.01.2014

    Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein (ehemals KEVAG Verteilnetz GmbH und EVM Netz) inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:

    Preisblatt (evm Netz GmbH)

    Preisblatt 1 (KEVAG Verteilnetz GmbH)

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste), Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.

    Preisblatt 2 (KEVAG Verteilnetz GmbH)

    Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.

    Preisblatt 3 (KEVAG Verteilnetz GmbH)

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.

    Netzentgelte ab 01.01.2013

    Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein (ehemals KEVAG Verteilnetz GmbH und EVM Netz) inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:

    Preisblatt (evm Netz GmbH)

    Preisblatt 1  (KEVAG Verteilnetz GmbH)

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste) Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.

    Preisblatt 2 (KEVAG Verteilnetz GmbH)

    Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.

    Preisblatt 3  (KEVAG Verteilnetz GmbH)

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.

    Netzentgelte ab 01.01.2012

    Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein (ehemals KEVAG Verteilnetz GmbH) inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:#

    Preisblatt 1 (KEVAG Verteilnetz GmbH)

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste), Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.

    Preisblatt 2 (KEVAG Verteilnetz GmbH)

    Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.

    Preisblatt 3 (KEVAG Verteilnetz GmbH)

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.

    Netzentgelte ab 01.01.2011

    Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein (ehemals KEVAG Verteilnetz GmbH) inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:

    Preisblatt 1 (KEVAG Verteilnetz GmbH)

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste), Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.

    Preisblatt 2 (KEVAG Verteilnetz GmbH)

    Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.

    Preisblatt 3 (KEVAG Verteilnetz GmbH)

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.

    Netzentgelte ab 01.01.2010

    Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein (ehemals KEVAG Verteilnetz GmbH) inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:

    Preisblatt 1 (KEVAG Verteilnetz GmbH)

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste), Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.

    Preisblatt 2 (KEVAG Verteilnetz GmbH)

    Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.

    Preisblatt 3 (KEVAG Verteilnetz GmbH)

    Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.


    § 18 Abs. 2 STROMNEV

    Referenzpreisblatt § 18 Abs. 2 StromNEV ab 01.01.2018

    Die Referenzpreise zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV finden Sie in dem folgenden Preisblatt:

     


  • Entgelte für Mehr-/Mindermengen

    Aktuelle Entgelte für
    Mehr-/Mindermengen

    Entgelte für Mehr-/ Mindermengen 2016
    Monat
    SLP
    Januar
    3,44 ct/kWh
    Februar
    3,39 ct/kWh
    März
    3,39 ct/kWh
    April

    Mai

    Juni

    Juli

    August

    September

    Oktober

    November

    Dezember

    Die Bundesnetzagentur hat am 22.01.2015 mit Mitteilung Nr. 46 zur Umsetzung der Beschlüsse GPKE und GeLi Gas neue Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung vom Mehr-/Mindermengen Strom und Gas veröffentlicht.

    Die Preisermittlung und -veröffentlichung für MeMi Strom erfolgt seit 01.04.2016 durch den BDEW:

    Bisherige Entgelte für
    Mehr-/Mindermengen

    Hier bieten wir Ihnen Übersichten der bisherigen Entgelte für Mehr-/ Mindermengen Strom zum Download an.

  • Individuelle Netzentgelte

  • Musterverträge

    Netznutzungs- /Lieferantenrahmenvertrag Strom

    Hier bieten wir Ihnen den Mustervertrag zur Netznutzung (gültig ab 01.04.2022) einschließlich aller aktuell gültigen Anlagen im pdf-Format zum Download an.

    Lieferantenrahmenvertrag (LRV)

    EDI-Vereinbarung

    Zuordnungsvereinbarung (ZV)

    Kontaktdatenblatt (KDB)

    Preisblatt 1

    Preisblatt 2

    Preisblatt 3

    Sperrauftrag

    Anlage DSGVO

    Zusatzvereinbarung über die netzdienliche Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung gemäß § 14a EnWG.


  • Hochlastzeitfenster

    Letztverbraucher mit atypischen Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung ein Sonderentgelt für die Netznutzung beantragen.


    Ist aufgrund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder aufgrund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast abweicht, so haben Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen diesem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten, das dem besonderen Nutzungsverhalten des Netzkunden angemessen Rechnung zu tragen hat.

  • § 19-Umlage: Weiterleitung an Dritte

    Umlagenabrechnung nach § 19 Abs. 2 StromNEV - Mitteilung zur Aufteilung der weitergeleiteten Strommengen

    Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kWh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kWh hinausgehende selbstverbrauchte Strombezüge die Sätze der Letztverbrauchergruppe B.

    Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe zuzuordnen sind sowie Schienenbahnen im Sinne des EEG, deren Stromkosten für selbstverbrauchten Strom im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vier Prozent des Umsatzes im Sinne von § 277 HGB überstiegen haben, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge die Sätze der Letztverbrauchergruppe C. Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen.

    Im Falle der Weiterleitung von Strommengen sind weitergehende Angaben zur Ermittlung der Höhe der auf die Entnahme entfallenden Konzessionsabgabe erforderlich. Nebenstehend stellen wir Ihnen für die Meldung das Formular "Aufteilung der weitergeleiteten Strommenge" zur Verfügung.


    Formular "Aufteilung der weitergeleiteten Strommenge" Mitteilung für das Kalenderjahr 2023

    2023