Erzeugungsanlagen mit der Energienetze Mittelrhein


Photovoltaik, Windkraft oder andere Erzeugungsanlagen.

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Melden Sie Ihre Erzeugungsanlage jetzt bei uns an. Einfach in unserem Netzportal registrieren und alle Vorteile einer digitalen Anmeldung genießen. Wie das genau funktioniert, lesen Sie hier:

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Aktuell hohe Anfragen bei erneuerbaren Energien fordern Geduld

Aktuell verzeichnen wir einen hohen Anstieg der Anmeldungen und Anträge im Bereich der erneuerbaren Energie. Steckerfertige Erzeugungsanlagen, BHKWs und PV-Anlagen fordern aktuell die zuständigen Bereiche zur Höchstleistung auf.  Deshalb kommt es derzeit bei uns – wie bei allen Marktteilnehmern – zu längeren Bearbeitungszeiten.

Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Situation zu verbessern und in der Bearbeitung der Anträge schneller zu werden.  Darum eine Bitte an Sie: Jede weitere Kontaktaufnahme zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags, ob per E-Mail oder Telefon, kostet uns wertvolle Zeit. Haben Sie bitte Geduld. Wir werden auf Sie zukommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage bis 600 W

Anschließend werden wir den Zähler auf Eignung prüfen und ggf. austauschen. Wenn der Zähler geeignet sein sollte und daher nicht getauscht werden muss, erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung. Natürlich ebenso, wenn der Zähler getauscht werden muss.

  • VDE AR-N 4105 Abschnitt 5.5.3 Steckerfertige Erzeugungsanlagen:

    Für steckerfertige Erzeugungsanlagen gilt neben den in dieser VDE-Anwendungsregel formulierten Anforderungen DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1). Wird eine steckerfertige Erzeugungsanlage über eine vorhandene, spezielle Energiesteckdose (z. B. nach VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)) angeschlossen und ist ein Zweirichtungszähler auf dem zentralen Zählerplatz vorhanden, dürfen im Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 die Unterschrift des Anlagenerrichters und die Angaben zum Anlagenerrichter entfallen. Ein Lageplan ist in diesem Fall nicht notwendig. Dies gilt nur bis zu einem S_Amax ≤ 600 VA je Anschlussnutzeranlage.

Anmeldung einer Erzeugungsanlage bis 30 kW

Anmeldungen für Erzeugungsanlagen müssen ausschließlich über unser Netzportal erfolgen und können nur durch konzessionierte Elektroinstallationsbetriebe sowie ausgewählte Planungsbüros durchgeführt werden. Bei Erzeugungsanlagen bis zu einer maximalen netzwirksamen Leistung von 30 kW ist keine Einspeisezusage oder Voranfrage notwendig.

  • Ausschnitt aus der VDE AR-N 4105 Abschnitt 4.1 Bestimmungen und Vorschriften:

    ... Das Anschließen von Erzeugungsanlagen in Überschusseinspeisung (z. B. Photovoltaik-Eigenverbrauchsanlagen) und/oder Speichern sowie alle Arbeiten an der kundenseitigen elektrischen Anlage dürfen nach Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), außer durch den Netzbetreiber, nur durch einen in ein Installateurverzeichnis der Netzbetreiber eingetragenen Elektroinstallateur vorgenommen werden. Ausgenommen hiervon sind Instandhaltungsarbeiten hinter der Messeinrichtung. ...

Anmeldung einer Erzeugungsanlage ab 30 kW

Anmeldungen für Erzeugungsanlagen müssen ausschließlich über unser Netzportal erfolgen und können nur durch konzessionierte Elektroinstallationsbetriebe sowie ausgewählte Planungsbüros durchgeführt werden.

Die Anmeldung muss alle wesentlichen Angaben zum Vorhaben beinhalten, insbesondere natürlich die Daten der Erzeugungsanlage selbst.

Sobald uns die vollständige Anmeldung vorliegt, wird durch uns die Anschlussmöglichkeit der geplanten Anlage in unserem Netz, unter Berücksichtigung der gegebenen Netzverhältnisse, der Leistung, der Betriebsweise und zu erwartender Netzrückwirkungen der Erzeugungsanlage geprüft. Diese Prüfung beinhaltet die Ermittlung eines geeigneten Netzanschluss- bzw. Netzverknüpfungspunktes.

Technische Informationen zu Ihrer Anmeldung

  • Bei der Planung und Installation von Erzeugungsanlagen sind die anerkannten Regeln der Technik, sowie die gültigen Normen und Anwendungsregeln, speziell VDE AR-N 4105 und 4110 zu beachten.
  • Die Anlagen müssen nach unseren technischen Anschlussbedingungen aufgebaut und eingestellt werden.
  • Bei komplexeren Aufbauten sprechen Sie uns bitte gesondert und frühzeitig an.


Hinweis auf mögliche Sanktionen bei Nichtbeachtung gesetzlicher Vorgaben

Seit dem 01.01.2023 sieht das EEG im § 52 für bestimmte Regelverstöße diverse Sanktionen vor. Hauptsächlich möchten wir an dieser Stelle auf die Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister sowie auf die Pflicht zur Ausstattung von Erzeugungsanlagen mit gewissen technischen Geräten (z.B. ein Rundsteuerempfänger bei Solar-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 25 kW) hinweisen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.enm.de/sanktionen.

Kontakt Erzeugungsanlagen

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Unser Team der Erzeugungsanlagen betreut Sie bei allen Themen rund um die Erzeugungsanlage.