Messenstellenbetrieb bei der energienetze mittelrhein

Messstellenbetrieb

Nach dem Messstellenbetriebsgesetz kann der Messstellenbetrieb auf Wunsch des Anschlussnutzers anstelle des grundzuständigen Messstellenbetreibers von einem Dritten durchgeführt werden. 

Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages erforderlich.

Bezug nehmend auf die „Festlegungen zur Anpassung der Standardverträge im Messwesen an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende“ der Bundesnetzagentur (Az. BK6-17-042 und BK7-17-026 vom 23.08.2017) stellt die Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG im Folgenden den von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Messstellenbetreiberrahmenvertrag zum Download als Muster bereit.

  • Bestätigung der Energienetze Mittelrhein über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen gemäß § 33 Abs. 2 MessEG